Bestattungsvorsorge

Als Bestattungsunternehmen legen wir große Wert darauf, auch beim vorsorgenden Denken fachkundiger Berater zu sein. Und vieles kann vorsorglich geregelt werden.

Immer mehr Menschen entscheiden sich zur Vorsorge für ihren eigenen Sterbefall. Sie möchten selbstbestimmt und individuell das Notwendige regeln, um ihre Verantwortung in eigener Sache zu übernehmen und um Angehörige zu entlasten. Nach einem Vorsorgegesprächen mit den Betreffenden bekommen wir oft gesagt: "Jetzt ist mir wohler". Das Gefühl, für sich selbst ein wichtige Entscheidung getroffen zu haben und den eigenen Hinterbliebenen, viele wichtige Entscheidung abgenommen zu haben, erleichtert.

Sie können sich hier über die wichtigsten Punkte informieren:

 

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Was geregelt werden kann:

Sie legen in einem Gespräch mit uns fest, wie sie bestattet werden möchten. Das fängt bei der Wahl der Bestattungsart an. Möchten Sie eine Feuerbestattung, Erdbestattung oder eine andere Bestattungsform. Als nächstes können Sie festlegen, ob Sie ohne oder mit Trauerfeier verabschiedet werden möchten.

Gemeinsam besprechen wir, so intensiv wie Sie es planen möchten, Ihre ganz idividuellen Wünsche und Vorstellungen. Die Wahl der Sages, des Blumenschmucks des Friedhofs und die Worte in einer Traueranzeige, können hierbei genauso angesprochen werden, wie die Auswahl der Trauermusik.

Der Vorteil eines Vorvertrages ist, dass im Falle des Todes, insbesondere bei allein stehenden Personen, alle Formalitäten sofort in die Wege geleitet werden können und die Bestattung wirklich nach dem Willen und den Vorstellungen des Verstorbenen ausgeführt wird.

Der Vorsorgevertrag

Durch den Abschluss eines Vorvertrages bei uns ist es möglich, selbst genau festzulegen, wie die Bestattung nach dem Tod im Einzelnen durchgeführt werden soll.

Der Vorteil eines Vorvertrages ist, dass im Falle des Todes, insbesondere bei allein stehenden Personen, alle Formalitäten sofort in die Wege geleitet werden können und die Bestattung wirklich nach dem Willen und den Vorstellungen des Verstorbenen ausgeführt wird.

Den Hinterbliebenen werden so viele Fragen, die in den Stunden der Trauer anstehen, schon vorher abgenommen. Sprechen Sie mit den Personen Ihres Vertrauens und informieren sie Sie über die mit dem Bestattungsinstitut geschlossenen Vertrag, damit Sie sichergehen können, dass wir Ihrem Wunsch entsprechend tätig werden können.

Finanzierung

Neben einer der üblichen Sparanlagen besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Sterbegeldversicherung zur Deckung der Bestattungskosten. Im Zusammenhang mit einem Bestattungsvorvertrag, aber auch unabhängig davon, bieten wir den Abschluss einer Sterbegeldversicherung an.

Des weiteren bieten wir Ihnen zur Finanzierung der Bestattungskosten den Abschluss eines Treuhandvertrages mit der BT Bestattungstreuhand GmbH an.

Im Todesfall rechnen wir Ihr Treuhandvermögen,einschließlich der mittlerweile aufgelaufenen Zinsen, mit der Bestattungstreuhand ab. Der eingezahlte Betrag ist so vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Die Sterbegeldversicherung und der Treuhandvertrag dienen dazu, die Kosten für die spätere Bestattung im vollen Umfang abzudecken und dadurch die Hinterbliebenen zu entlasten.

 

Rechtlicher Aspekt:

Der „Letzte Wille“ des Verstorbenen ist für die Hinterbliebenen bindend.